Unsere Leistungen
Wir bieten folgende Hilfen an:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratung in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI
- Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
- Betreuung-/Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege bei Abwesenheit von Pflegepersonen
- Vermittlung von Hausnotruf
- Unterstützung bei Einstufung in einen Pflegegrad
- Versorgung an 365 Tagen, auch an Wochenenden sowie an Feiertagen
- 24- Stunden –Erreichbarkeit für unsere Patienten
Grundpflege
Kranke und pflegebedürftige Menschen können mit uns so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben.
Wir helfen bei der täglichen Hygiene und beim Tagesablauf mit
- Waschen , Duschen und Baden
- Hautpflege
- Haarwäsche
- Fingernagelpflege
- beim An- und Ausziehen
- beim Lagern und Betten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
- Mund-/Zahn-/Prothesenpflege
- Hilfe bei Blasen-/Darmentleerung
Behandlungspflege
Wir helfen bei Krankheiten und übernehmen nach ärztlicher Verordnung medizinische Behandlungen:
- Medikamentenabgabe und –herrichten
- Blutdruckmessen
- Blutzuckerbestimmung
- Injektionen
- Anhängen / Wechseln von Infusionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen und Abwickeln von Kompressionsverbänden
- Verbandswechsel
- Einreibung
- Dekubitusbehandlung
- Wechseln von Kathetern
- Stomaversorgung
- Einlauf/Klistier/Klysma
- Versorgung/Überprüfung von Drainagen
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unser Mitarbeiter helfen Ihnen beim
- Reinigen Ihrer Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung
- Zubereitung einer Mahlzeit
- Einkaufen
Beratung in der häuslichen Umgebung nach § 45 SGB XI
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Bei Pflegegrad 1 - 3 verlangen die Pflegekassen eine halbjährliche Beratung durch den Pflegedienst, damit die Versorgung des Pflegenden auch gesichert ist.
Bei Pflegegrad 4 - 5 ist vierteljährlich ein Beratungseinsatz erforderlich.
Betreuung-/Entlastungsleistungen
Allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad steht monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung. Pflegegeld und Sachleistungen werden dadurch nicht gekürzt.
Mit diesen Entlastungsleistungen sollen die Pflegebedürftigen und die Pflegenden entlastet werden:
Leistungen bei Pflegegrad 1:
- Betreuung von Pflegebedürftigen im eignen Haushalt
- körperbezogene Maßnahmen
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
Leistungen bei Pflegegrad 2 - 5:
- Betreuung von Pflegebedürftigen im eigenen Haushalt
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
Verhinderungspflege bei Abwesenheit von Pflegepersonen
Wenn jemand verhindert ist, eine zu pflegende Person zu betreuen, sei es wegen Urlaub, einer Erkrankung, eines Termins …. übernimmt die Pflegekasse die Kosen bis zu 1612 € jährlich.
Hierfür muss erst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden und der Pflegebedürftige muss mindesten sechs Monate einen Pflegegrad haben.
Vermittlung von Hausnotruf
Unterstützung bei Einstufung in einen Pflegegrad
Versorgung an 365 Tagen, auch an Wochenenden sowie an Feiertagen
24- Stunden –Erreichbarkeit für unsere Patienten
Eine Rufbereitschaft der Pflegefachkräfte rund um die Uhr ist seit Jahren eingeführt.
Häusliche Krankenpflege
Für Pflegende Angehörige
Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige